Durchführungsbestimmung zur Satzung §9.2

Beschluss 5.17 der Vorstandssitzung vom 02.08.2012: Durchführungsbestimmung zur Satzung §9 Absatz 2: Mitgliedsbeitrag / Jahresbeitrag ist bis spätestens 31.03. des laufenden Jahres durch Überweisung der Mitglieder zu entrichten. Anderenfalls erlischt das Recht auf Nutzung des Vereinseigentums (Liegeplatz, Campingplatz, Halle, etc.) bis zum Zeitpunkt des Kontoausgleichs. Die Regelungen für Einzugsermächtigungen (viertel-/halb-/ganzjährig) bleiben davon unberührt.